Bescheinigungen
Für Bescheinigungen aus dem Einwohnerregister helfen Ihnen die Einwohnerdienste gerne weiter.
Auskünfte aus dem Einwohnerregister
Wünschen Sie eine Auskunft über eine in Wettingen wohnhafte Person ?
Aus Datenschutzgründen erteilen die Einwohnerdienste keine telefonischen Auskünfte. Für schriftliche Anfragen muss ein berechtigtes Interesse vorliegen und es wird eine Gebühr von Fr. 20.- (zuzüglich Portokosten) verrechnet. Es gilt die generelle Gebühr von CHF 20.- für alle Auskünfte, ungeachtet davon, ob diese negativ oder positiv ausfallen. Folgende Auskünfte können erteilt werden:
- Einfache Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort. Um diese Auskunft zu erhalten, muss entweder ein Interessennachweis mitgesandt werden, oder der Grund der Anfrage plausibel nachvollziehbar sein.
- Erweiterte Adressauskunft: Diese beinhaltet Name, Vorname, Adresse, Postleitzahl, Ort, Geburtsdatum, Heimatort. Diese Auskunft wird nur gegen einen schriftlichen Interessennachweis erteilt (z.B. Verlustschein, Vertragskopie, etc.).
Verwaltung/Logisgeber/Eigentümer
Gestützt auf §§ 15 und 16 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) haben auch Verwaltungen, Logisgeber und Eigentümer Auskunftsgesuche schriftlich einzureichen. Das Gesuch ist per Post oder per E-Mail zuzustellen und muss einen schriftlichen Interessennachweis enthalten.
Für die Bearbeitung wird eine Gebühr von CHF 20.– zuzüglich allfälliger Portokosten erhoben.
Gemäss § 10 Abs. 1 des Gesetzes über die Register und das Meldewesen (RMG) sind Logisgeber und Eigentümer meldepflichtig. Diese Meldepflicht begründet jedoch keinen Anspruch auf eine kostenlose Auskunftserteilung durch die Einwohnerdienste über die bei ihnen wohnhaften Personen. Eine Auskunft erfolgt ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Preis
- Fr. 20.00 (zuzüglich Porto)
Heimatausweis/ Interimsausweis
Halten Sie sich während der Woche aus bestimmten Gründen (z.B. Studien- oder Arbeitsaufenthalt) in einer anderen Gemeinde auf, ist in der Regel eine Anmeldung zum Wochenaufenthalt zu prüfen. Dazu benötigen Sie von der Gemeinde, bei welcher Sie niedergelassen sind, einen Heimatausweis.
Mit dem Heimatausweis wird bestätigt, dass Sie weiterhin am Hauptwohnsitz angemeldet sind.
Bitte beachten Sie, dass für die Begründung eines auswärtigen Wochenaufenthaltes die regelmässige Rückkehr an den Niederlassungsort Voraussetzung ist und sich der Lebensmittelpunkt weiterhin dort befinden muss.
Sie können den Heimatausweis direkt an unserem Schalter beziehen (gegen Vorweisung eines amtlichen Ausweises) oder per Internet (Online-Schalter) bestellen.
- Preis
- 20.00
Lebensbescheinigung
Die Lebensbescheinigung muss, unter Vorlage eines Ausweis, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragt werden.
- Preis
- 20.00
Wahlfähigkeitszeugnis
- Preis
- 0.- Fr.
Wohnsitzbestätigung
Sofern Sie die Bestätigung am Schalter beziehen möchten, beachten Sie bitte, dass dazu die persönliche Vorsprache nötig ist (unter Vorlagen eines Ausweises).
- Preis
- 20.00
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 056 437 77 40 | einwohnerdienste@wettingen.ch |

