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Voranschlag 2015 der Einwohnergemeinde: Wettingen steht auf gesunden Beinen

25. September 2014
Der Voranschlag 2015 ist ausgeglichen und sieht einen Umsatz von rund 110 Mio. Franken vor. Dieser Umsatz liegt um 0,68 % oder 0,75 Mio. Franken über dem Wert des Voranschlages 2014.

Der Voranschlag 2015 ist die zweite Finanzhaushaltsplanung, die nach dem Rechnungsmodell HRM2 erstellt wurde. Als Vergleichszahlen werden die Budgetwerte vom Voranschlag 2014 aufgeführt. In der Übergangsphase stehen damit zum Vergleich keine Rechnungszahlen des Vorjahres zur Verfügung.

Der Gemeinderat Wettingen hat sich bei den Budgetrichtlinien 2015 vor allem am Vorjahresbudget orientiert, das durch umfangreiche Sparmassnahmen geprägt war. Als oberste Limite galt bei der Budgetierung der Sach- und Betriebsaufwandkonti (Sachgruppe 31XX), die Aufwendungen des Voranschlages 2014 nicht zu überschreiten. Diese Zielvorgabe konnte vor allem beim Liegenschaftsunterhalt nicht ganz erreicht werden. Insgesamt wurden die Budgetrichtlinien jedoch vorbildlich eingehalten und sogar übertroffen.

Spezielle Veränderungen der Budgetgrundlagen sind auf der Aufwandseite keine zu erwähnen.

Auf der Ertragsseite gilt es die Steuerfusserhöhung zu berücksichtigen. Zur Erhöhung der Selbstfinanzierung für die massiv gestiegenen Investitionsausgaben, aktuell und auch in den kommenden Jahren, ist eine Steuerfusserhöhung von 92 % auf 95 % notwendig. Diese fiskalische Massnahme wurde bereits ab dem Finanzplan 2010 angekündigt und in den letztjährigen Finanzplänen immer wieder kommuniziert. Die Leistungsfähigkeit muss damit mit den Investitionen resp. mit der zumutbaren Verschuldung abgestimmt werden. Eine andere Finanzpolitik wäre nicht nachhaltig und nicht seriös und würde der kommenden Generation einen grossen Schuldenberg überlassen.

Folgende Punkte sind im Rahmen der allgemeinen Finanzplanung hervorzuheben:
  • Der Kanton Aargau hat im Mai 2014 die neuen Berichte betreffend Erschliessung, Raumentwicklung, Siedlungsentwicklung und den Bedarf an Wohnraum bis ins Jahr 2040 publiziert. Für die Gemeinde Wettingen (ländliches Zentrum) wird vom Jahre 2012 bis 2040 ein Bevölkerungswachstum von 34 % erwartet. Dies entspricht einem durchschnittlichen jährlichen Wachstum von rund 256 Einwohnern pro Jahr.
  • Die offiziellen Bevölkerungsprognosen wurden zwar bisher immer übertroffen, dennoch sind die Modellannahmen mit Vorsicht zu berücksichtigen. Im Verdichtungsprozess sind zudem regionale Schwankungen zu erwarten. Für die Finanzplanung wird daher von einem jährlichen Wachstum von reduziert rund 200 Einwohnern ausgegangen. Dies ist nicht eine Zielgrösse, - der Gemeinderat hat sich aber aktiv mit den Prognosen des Kantons auseinanderzusetzen.
  • Der Gemeinderat ist bestrebt, eine Steigerung beim steuerbaren Sachaufwand möglichst zu vermeiden. Diesbezüglich werden die Budgetrichtlinien strikte angewendet und umge-setzt. Aufgrund der Teuerungsprognosen wird beim Sach- und Betriebsaufwand ab dem Jahre 2015 von einer durchschnittlichen Aufwandsteigerung von lediglich 0,5 % pro Jahr ausgegangen.
  • Bei den gebundenen Ausgaben und Erträgen stützt sich die Prognose auf die kantonalen Daten zur Finanzplanung. Aufgrund diverser laufender Projekte und anstehenden Gesetzesrevisionen ist die Entwicklung schwierig abzuschätzen. Insgesamt ist von einer leicht steigenden Tendenz auszugehen. Indessen sind dabei auch strukturelle Gegebenheiten zu berücksichtigen. Der Entwicklung soll mit einer einheitlichen Zuwachsrate von 0,5 % Rechnung getragen werden.
  • In den kommenden Jahren steigen die Investitionsausgaben markant an. Dies führt zu einer hohen Verschuldung. Zur Verkraftung der höheren Abschreibungen und Zinsen sowie zur Erhöhung der Selbstfinanzierung wurde daher (wie bereits in den letztjährigen Finanzplänen enthalten) ab dem Jahre 2015 eine Steuerfusserhöhung um 3 %-Punkte auf 95 % berücksichtigt.
  • Bedingt durch die massiv steigenden Abschreibungen ab dem Jahre 2016 wird im Planjahr 2016 v.a. durch das schlechte Finanzierungsergebnis zwar noch ein Verlust beim operativen Ergebnis ausgewiesen. In den übrigen Planjahren verbleiben aber bereits Betriebsgewinne, was in Anbetracht der steigenden Abschreibungsbelastung als sehr positiv zu werten ist.
  • Über die ganze Planperiode wird ein unterdurchschnittlicher Eigenfinanzierungsgrad von 23 % ausgewiesen. Unter Berücksichtigung der sehr hohen anstehenden Nettoinvestitionen und den üblichen Realisierungsschwankungen in zeitlicher Hinsicht kann das Planergebnis bezüglich der Eigenfinanzierung akzeptiert werden.
  • Die Erfahrung aus früheren Jahren hat gezeigt, dass infolge unvorhersehbaren, zum Zeitpunkt der Erstellung des Investitionsprogramms noch nicht bekannten äusseren Einflüssen, nicht alle geplanten Projekte im vorgesehenen Umfang und zum vorgesehenen Zeitpunkt realisiert werden können. Das Investitionsprogramm wurde nach dem heutigen Kenntnisstand ausgearbeitet und wird im Sinne der rollenden Finanzplanung laufend überarbeitet und angepasst.
  • Durch die Finanzierungsfehlbeträge steigen die Schulden gegen Ende der Planperiode an. Der Anstieg der Fremdkapitalzinsen ist in der Erfolgsrechnung jedoch ohne Probleme zu verkraften und vollumfänglich berücksichtigt. Durch ein aktives Controll- und Zinsmanagement können diese Investitionen und die Zinsen getragen werden. Durch langfristig planbare tiefe Fremdkapitalzinsen kann Planungssicherheit erreicht werden. In diesem Sinne können die erforderlichen Investitionen trotz Schuldenzunahme in einem günstigen Zeitpunkt der tiefen Fremdkapitalzinslandschaft getätigt werden.
  • Obwohl die Neubewertung HRM2 noch nicht abgeschlossen ist und die Aufwertungsreserve noch nicht ins Eigenkapital überführt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass am Ende der Planperiode ein Eigenkapitaldeckungsgrad von rund 160 % ausgewiesen wird. Dr. Markus Dieth, Gemeindeammann: "Die gesetzliche Mindestkapitalisierung von 30 % des Aufwands des vorangehenden Rechnungsjahrs (§ 9 FiV) ist mit einen Deckungsrad von 160 % über die Planperiode damit bei weitem eingehalten. Die Gemeinde Wettingen steht damit auf einem soliden und gesunden Fundament."
  • In Wettingen stehen mit der erforderlichen Schulraumerweiterung aufgrund der Schulraumplanung, diversen Strassensanierungsprojekten, der Erweiterung und Ertüchtigung des Sportzentrums tägi diverse grosse, bedeutende und finanziell einschneidende Projekte an, die zwangsläufig zu einem Anstieg der Schulden führen. Wettingen kann und will sich diesen fortschrittlichen Weg leisten, ohne dabei die eigene Leistungsfähigkeit zu überschreiten.
  • Der Anstieg der Schulden ist für den Finanzhaushalt von Wettingen belastend aber problemlos verkraftbar. Angesichts der hohen Investitionsausgaben ist für die Planperiode ein höherer Steuerfuss notwendig.
Dr. Markus Dieth, Gemeindeammann: "Als strategisches Ziel sollen zur Schaffung von grösserem finanziellen Handlungsspielraum und zur Entlastung der Steuerzahler die Schulden mittelfristig abgebaut und der Steuerfuss wieder reduziert werden. Dies ist jedoch erst nach der intensiven Investitionsphase möglich."

Der Gemeinderat Wettingen ist bestrebt, die Standortvorteile von Wettingen weiterhin zu pflegen und zu fördern. Dies bedeutet, mit einer umsichtigen Finanzpolitik der Bevölkerung im Bereich Bildung, Kultur, Sport und Freizeit auch etwas bieten zu können. Wettingen investiert damit in die Zukunft mit dem klaren strategischen Ziel: weiterhin eine steuergünstige und attraktive Wohngemeinde zu sein.
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