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Todesfall im Zivilstandskreis Wettingen

Ist eine Person in einem Heim oder einer Altersresidenz im Zivilstandskreis Wettingen verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das Regionale Zivilstandsamt Wettingen direkt durch die Verwaltung des Heims oder der Residenz.

Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Die Angehörigen von in Wettingen wohnhaft gewesenen Verstorbenen, werden gebeten, sich mit dem Bestattungsamt, Rathaus, Alberich Zwyssigstrasse 76, 5430 Wettingen
056 437 72 40

telefonisch in Verbindung zu setzen um einen Termin zu vereinbaren.


Für weitere Auskünfte steht das Zivilstandsamt gerne zur Verfügung.

 

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