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Identitätskarte

Biometrische Identitätskarte
Ab dem 2. November 2026 können Schweizerinnen und Schweizer zwischen einer biometrischen und einer herkömmlichen Identitätskarte wählen. 

Die neue Identitätskarte wird – analog zum biometrischen Schweizer Pass – mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke sowie ein Gesichtsbild enthält. Der Bezug ist freiwillig; die Gebühren bleiben im Vergleich zur bisherigen Karte ohne Datenchip unverändert. 

Die biometrische Identitätskarte kann ausschliesslich beim Ausweiszentrum AaraguExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden. Die Identitätskarte ohne Chip kann weiterhin wie bisher bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können ab dem 2. November beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden. Termine für November 2026 können ab sofort gebucht werden.

Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend
     

Unterschied zur E-ID:
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden.

  • Die biometrische Identitätskarte ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument.
  • Bei der E-ID handelt es sich dagegen um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Die E-ID ist jedoch kein Reisedokument.


Identitätskarte ohne Biometrie
Möchten Sie eine neue Identitätskarte beantragen? Die Antragstellung erfolgt persönlich bei den Einwohnerdiensten. Minderjährige müssen dabei von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Das digitale Passfoto kann direkt bei der Antragstellung vor Ort erstellt werden.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ihre bisherige Identitätskarte im Original (auch wenn diese bereits abgelaufen ist).
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Identitätskarte oder des Reisepasses: einen Verlustschein einer schweizerischen Polizeistelle.

Gebühren:

  • Erwachsene: CHF 70.00
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: CHF 35.00
  • Digitales Foto: zusätzlich CHF 5.00

Die Gebühren sind direkt bei der Antragstellung zu bezahlen.

 

Bilder von Reisepass und Identitätskarte

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