Fortsetzungsbegehren
- Das Begehren ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz des Schuldners einzureichen (es ist Sache des Gläubigers, die aktuelle Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen).
- Es ist kein Kostenvorschuss zu leisten; die Gebühren werden durch Rechnung erhoben.
- Das Begehren kann frühestens 20 Tage, jedoch innerhalb eines Jahres seit der Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner gestellt werden.
Beilagen:
- Zahlungsbefehldoppel, wenn der Zahlungsbefehl nicht durch unser Amt ausgestellt worden ist im Original
- Gerichtlicher Entscheid über die Beseitigung des Rechtsvorschlages im Original
- Rechtskraftbescheinigung(en) gemäss Hinweis auf dem gerichtlichen Entscheid im Original
- Verlustschein im Original
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 056 437 78 00 | betreibungsamt@wettingen.ch |