Alimentenbevorschussung
Leistet der unterhaltspflichtige Elternteil seine Alimentenzahlungen (Ehegatten- und Kinderalimente sowie Familienzulagen) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise, übernimmt die Gemeinde Wettingen für Sie das Inkasso.
Grundlage dazu ist ein vollstreckbarer Rechtstitel (Urteil / Entscheid) resp. ein genehmigter Unterhaltsvertrag.
Bitte beachten Sie auch die Informationen des Kantonalen Sozialdienstes
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Alimenten- und Elternschaftsbeihilfe | 056 437 74 00 | alimentenhilfe@wettingen.ch |