Todesfall / Bestattungen
Terminvereinbarung
Wir bitten Sie, vorgängig telefonisch oder via Mail einen Termin zu vereinbaren. Spontanbesuche können unter Umständen nicht bedient werden.
Todesfall - Was ist zu tun?
Vorgehen bei einem Todesfall einer Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Wettingen
Grundsätzlich sind Todesfälle umgehend (bei Wochenenden oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Tagen dem Bestattungsamt zu melden.
Ist eine Person mit gesetzlichem Wohnsitz in Wettingen in einem Heim oder einer Altersresidenz verstorben, erfolgt die Todesmeldung an das Bestattungsamt direkt durch die Verwaltung des Heims oder der Residenz. Dasselbe gilt bei Todesfällen in einem Krankenhaus.
Ist eine Person zu Hause verstorben, ist zuerst ein Arzt zu benachrichtigen. Dieser muss den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Ein Bestattungsinstitut kann danach informiert werden. Die Anmeldung beim Bestattungsamt muss innert 2 Tagen erfolgen.
Die Angehörigen werden gebeten, sich in jedem Fall sobald als möglich mit dem Bestattungsamt, Tel. 056 437 72 00 in Verbindung zu setzen, um einen Termin zu vereinbaren. Mitzubringen sind die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (falls zu Hause verstorben) sowie das Familienbüchlein (nicht zwingend erforderlich).
Bestattungsunternehmen
Im Kanton Aargau gibt es diverse Bestattungsunternehmen. Die Angehörigen sind frei in der Wahl des für sie passenden Bestattungsunternehmens. Unter folgendem Link finden Sie die Liste der Bestattungsunternehmen des Kantons Aargau oder unter den Dokumenten.
Bestattungen
Das Bestattungsamt nimmt die Meldung von Todesfällen entgegen, organisiert die Bestattung und erteilt Auskünfte, was bei einem Todesfall zu tun ist.
In Absprache mit den Angehörigen wird die Bestattungsart (Kremation oder Erdbestattung) bestimmt und der Termin für die Beisetzung und Abdankung festgelegt. Das Bestattungsamt wie auch die Friedhofmitarbeiter erteilen Auskünfte bezüglich Gräber auf beiden Friedhöfen.
Erdbestattung oder Kremation
Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind Bestattungswünsche schriftlich oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber. Wir beraten Sie gerne in dieser Frage.
Die Bestattung oder die Kremation kann von Gesetzes wegen erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Die Überführung ins Krematorium/auf den Friedhof ist durch ein Bestattungsinstitut durchzu-führen.
Krematorium
Die Gemeinde Wettingen ist Mitglied des Gemeindeverbands Krematorium der Region Baden. Das Krematorium befindet sich beim Friedhof Liebenfels in Baden AG. Informationen zum Krematorium finden Sie unter Krematorium Baden (krematorium-baden.ch).
Informationen für muslimische Bestattungen
Informationen für muslimische Bestattungen sind auf der Webseite des Verbands Aargauer Muslime unter folgenden Link zu finden.
Grabarten
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen auf dem Friedhof zur Auswahl:
Erdbestattung
• Erdreihengrab mit Kiesumrandung
• Erdreihengrab mit Grünumrandung
Urnenbeisetzung
• Urnenreihengrab
• Plattengrab
• Gemeinschaftsgrab Engel, Kompass, Birkenhain, Baumgrab
Urnen können auch in einem bestehenden Grab beigesetzt werden, vorausgesetzt, die Grabesruhe beträgt noch mindestens 10 Jahre.
Abdankung
Die Abdankungsfeiern finden in der Friedhofkirche Brunnenwiese statt. Es ist auch möglich auf eine offizielle Feier zu verzichten und direkt am Grab eine Besinnung zu halten. Das Datum legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Gemeinde lässt auf Wunsch der Angehörigen eine amtliche Todesanzeige publizieren. Die persönliche Todesanzeige in der Zeitung ist Sache der Angehörigen.
Informationsfluss
Das Bestattungsamt melden den Todesfall an die gemeindeinternen Stellen weiter (Einwohnerkontrolle, Steueramt etc.). Alle privaten Institutionen (wie z. B. Krankenkasse, Banken etc.) müssen durch die Angehörigen informiert werden. Den Angehörigen wird empfohlen, alle vertraglichen Verpflichtungen des Verstorbenen zu kündigen bzw. anzupassen.
Nachlassinventar
Nach dem Todesfall ist ein Nachlassinventar zu erstellen. Das Inventuramt wird sich zu gegebener Zeit bei den Angehörigen melden.
Todesurkunde
Im Verkehr mit Behörden, Banken, Pensionskasse, Versicherungen usw. wird meist eine Todesurkunde verlangt. Diese ist beim Zivilstandsamt des Todesortes zu bestellen. Das Bestattungsamt kann Ihnen keine Bescheinigung zum Todesfall ausstellen.
Bestattungsverfügung
Mit einer Bestattungsverfügung können Sie im Voraus alles Nötige für die Beisetzung regeln. Diese Verfügung wird beim Bestattungsamt deponiert. Formulare können hier in den Online-Diensten heruntergeladen oder beim Bestattungsamt bezogen werden.
Weitere interessante Informationen finden Sie in der Frühlings-Ausgabe 2022 von Land x Stadt auf den Seiten 24-27.
LANDxSTADT Frühling Edition 2022 by Agentur Makoli - Issuu
Grabaufhebungen
Infos zu Grabaufhebungen finden Sie unter der Rubrik Friedhof
Wettingen - Friedhof
Zugehörige Objekte
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Bestattungsverfügung (PDF, 112.36 kB) | Download | 0 | Bestattungsverfügung |
Friedhofbroschüre mit Grabarten (PDF, 16.43 MB) | Download | 1 | Friedhofbroschüre mit Grabarten |
Friedhofplan (PDF, 420.31 kB) | Download | 2 | Friedhofplan |
Für Angehörige: Wichtige Massnahmen beim Todesfall (PDF, 141.89 kB) | Download | 3 | Für Angehörige: Wichtige Massnahmen beim Todesfall |
Gesuch Grabmal (PDF, 126.71 kB) | Download | 4 | Gesuch Grabmal |
Liste der Bestattungsunternehmen Aargau (PDF, 44.42 kB) | Download | 5 | Liste der Bestattungsunternehmen Aargau |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 056 437 72 00 | bestattungsamt@wettingen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Kanzleiabteilung | 056 437 72 00 | gemeinde@wettingen.ch |
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