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Einbürgerung schweizerische Staatsangehörige

Sie sind bereits Schweizerbürger oder Schweizerbürgerin und möchten das Gemeindebürgerrecht von Wettingen erwerben. Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens drei Jahren ohne Unterbruch in Wettingen wohnen, ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen und einen unbescholtenen Ruf geniessen.

Sie haben die Möglichkeit, mit der zuständigen Sachbearbeiterin einen persönlichen Termin zu vereinbaren oder sich telefonisch informieren zu lassen. Das notwendige Gesuchsformular erhalten Sie entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugestellt. Möchten Sie gleichzeitig das Ortsbürgerrecht erwerben, teilen Sie dies dem Gemeinderat bitte schriftlich mit.

Dem Gesuchsformular sind beizulegen:
  • Wohnsitzbescheinigung der Wohngemeinde aller Gesuchsteller
  • Familienausweis oder Personenstandsausweis für schweizerische Staatsangehörige (Original)
  • Bescheinigung der Finanzverwaltung der Wohngemeinde über die Bezahlung der fälligen Steuern (ab Volljährigkeit)
  • Strafregisterauszug für Privatpersonen (ab Volljährigkeit)
  • Auszug aus dem Betreibungsregister (ab Volljährigkeit)


Der Strafregisterauszug muss beim Bundesamt für Justiz bestellt werden. Den Auszug können Sie online unter www.strafregister.admin.ch oder am Postschalter bestellen.

Die Einbürgerungsgebühr beträgt Fr. 100.00 pro erwachsene Person sowie für unmündige Kinder, welche ohne ihre Eltern ein Gesuch stellen. Für unmündige Kinder, die in das Gesuch der Eltern einbezogen werden, wird keine Gebühr erhoben.

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