Retention
Es wird empfohlen, dem Retentionsbegehren eine Kopie des Mietvertrages beizulegen.
Das Retentionsrecht kann geltend gemacht werden für:
- einen verfallenen Jahreszins und den laufenden Halbjahreszins
- einen verfallenen und den laufenden Jahrespachtzins
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Betreibungsamt | 056 437 78 00 | betreibungsamt@wettingen.ch |