Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Hier finden Sie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Wettingen.
Die Bau- und Nutzungsordnung (BNO) stützt sich auf § 15 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993.
Die Allgemeine Nutzungsplanung setzt sich aus den folgenden Planungsinstrumenten zusammen:
- Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
- Bauzonenplan
Bitte beachten:
Die Gemeinde Wettingen hat ihre Bau- und Nutzungsordnung überarbeitet. Der Einwohnerrat hat diese neue Nutzungsplanung bereits beschlossen. Noch ausstehend ist die Genehmigung der neuen Bau- und Nutzungsordnung durch den Regierungsrat. Wir bitten Sie zu beachten, dass sofort nach der Genehmigung durch den Regierungsrat die neue BNO anwendbar ist. Baugesuche, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich aufliegen, müssen nach den neuen Vorschriften beurteilt werden. Wir empfehlen daher, dass neu eingereichte Gesuche die Vorschriften der alten sowie der neuen BNO einhalten.
Download aktueller Entwurf der neuen BNO Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Baubewilligungen | 056 437 73 00 | bauverwaltung@wettingen.ch |

