Viele Bussen wurden wegen Holzfrevels ausgesprochen, als Beispiel: 'Ein Gebund dürres Holz gefrevelt im Lägern, Strafe Fr. 2.-, Wert des Holzes Fr. -.30, Sitzungsgeld und Vorladegebühr Fr. -.70 total Fr. 3.-'.
Übersitzer wurden mit Fr. 2.- gebüsst, zuzüglich weitere Kosten von Fr. -.70.
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