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Richtlinie für Bauvorhaben in der Zone Landstrasse (Vollzugsrichtlinie gemäss § 59 BNO)

Sämtliche baulichen Massnahmen in der Zone Landstrasse haben zu einer qualitativen Aufwertung der Bebauung und der Freiräume beizutragen. Damit dieser Planungsgrundsatz gem. § 3bis Abs. 2 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) zweckmässig umgesetzt werden kann, hat der Gemeinderat die vorliegende Richtlinie für Bauvorhaben in der Zone Landstrasse erlassen.

Die Richtlinie richtet sich an Bauherrschaften, an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie an Fachpersonen aus den Bereichen Architektur und Planung. Sie zeigt auf,

  • wie Bauwillige bei einem Bauvorhaben in der Zone Landstrasse zweckmässigerweise vorgehen, und 
  • welche Anforderungen in der Zone Landstrasse bei Neu- und Ersatzbauten sowie bei grösseren Umbauten mit Nutzungs- und/oder Fassadenänderungen zu berücksichtigen sind.

Die Richtlinie dient dem Gemeinderat als Beurteilungsgrundlage von Planungen und Baugesuchen.

Nachfolgend sind im Sinne einer Dienstleistung die mit der "Teiländerung Nutzungsplanung Landstrasse" zusammenhängenden resp. in Anhang A1 der Vollzugsrichtlinie aufgeführten Dokumente zusammengestellt:

Publikationen
Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Bauzonenplan
Freiraumkonzept Wettingen
Kommunaler Gesamtplan Verkehr (KGV)
Masterplan Landstrasse (Zusammenfassung)
Masterplan Landstrasse (Synthesebericht mit Plänen)
Reglement über die Spiel- und Erholungsflächen
Richtlinie für Bauvorhaben in der Zone Landstrasse (Vollzugsrichtlinie gemäss § 59 BNO)
Richtlinie zur Gestaltung und Einordnung von Solaranlagen
Vollzugsrichtlinie zur Aussenwerbung

Weitere Grundlagen

Zone Landstrasse. Gemeinsam bauen und entwickeln (Faltblatt)
Merkblatt Grundstückszufahrten an Kantonsstrassen (Direkterschliessungen) (Rubrik 400 Wissen / 408 Verkehrstechnik, Verkehrssicherheit / Dokument 408.112)
Teiländerung Nutzungsplanung Landstrasse: Planungsbericht mit Beilagen
Wettingen IO; K 275; Betriebs- und Gestaltungskonzept untere Landstrasse (BGK) - auf Anfrage bei Bauverwaltung und Planung einsehbar

Informationen

Datum
1. Juli 2017
Herausgeber/-in
Gemeinderat Wettingen
Autor/-in
Planpartner AG Zürich

Dokumente

Name
1707_Vollzugsrichtlinie_Landstrasse.pdf (PDF, 8.01 MB) Download 0 1707_Vollzugsrichtlinie_Landstrasse.pdf
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