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Gestaltungsplan Klosterhalbinsel

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
23. Februar 2021
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Planpartner AG, Zürich

Dokumente

Name
GP_Situationsplan.pdf (PDF, 7.28 MB) Download 0 GP_Situationsplan.pdf
GP_SNV_unterschrieben.pdf (PDF, 408.94 kB) Download 1 GP_SNV_unterschrieben.pdf
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