Kopfzeile

Inhalt

Gestaltungsplan Jura-/Hardstrasse

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
7. Dezember 1998
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Gemeinde Wettingen

Dokumente

Name
GP_Jura_Hardstr_Plan.pdf (PDF, 54.72 kB) Download 0 GP_Jura_Hardstr_Plan.pdf
Gesltaltungsplan_Jura_Hardstrasse_SNV.pdf (PDF, 1.31 MB) Download 1 Gesltaltungsplan_Jura_Hardstrasse_SNV.pdf
  • print