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Gestaltungsplan Jura-/Tägerhardstrasse

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
23. Oktober 2002
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Fugazza Steinmann & Partner, Wettingen

Dokumente

Name
GP_Taegerhard.pdf (PDF, 551.2 kB) Download 0 GP_Taegerhard.pdf
GP_Tagerhard_Sondernutzungsvorschriften.pdf (PDF, 1.03 MB) Download 1 GP_Tagerhard_Sondernutzungsvorschriften.pdf
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