Gemäss § 13 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) weist die im Bauzonenplan orange colorierte Fläche der Wohnzone W3, durch ihre bauliche Struktur sowie der Gestaltung der Aussenräume eine hohe Wohn- und Siedlungsqualität aus. Um diese hohen Wohn- und Siedlungsqualitäten bei Verdichtungen und Erneuerungen zu sichern, sind an Eingriffe in diesem Gebiet hohe Anforderungen gestellt. Die vom Gemeinderat ausgegebene Richtlinie bezweckt, bauwilligen Grundeigentümern sowie Architekten aufzuzeigen, welches die quartierspezifischen Charakteristiken sind, um Neu-, Um- und Ersatzbauten in die bestehende Bebauungsstruktur integrieren zu können.