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Adressänderung / Umzug innerhalb von Wettingen

Sie sind innerhalb von Wettingen umgezogen? Vergessen Sie nicht, Ihre neue Adresse den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen ab Umzugsdatum mitzuteilen. Die Meldung ist auch notwendig, wenn innerhalb des gleichen Gebäudes umgezogen wird.

Bitte melden Sie Ihren Umzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online mittels eUmzug.

eUmzug
Nutzen Sie die Möglichkeit von eUmzug, um die Adressänderung elektronisch zu melden. Die Meldung und alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: eUmzug 

Wir benötigen für den Umzug einen *Mietvertrag (Kopie) oder, bei Untermietverhältnissen, die Bestätigung des Hauptmieters und der Liegenschaftenverwaltung.

Bei der persönlichen Vorsprache sind zusätzlich folgende Ausweise aller umziehenden Personen notwendig.

  • Schweizer Staatsangehörige: Pass oder Identitätskarte
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Denken Sie daran auch dem EWW (Elektrizitäts- und Wasserwerk Wettingen) Ihren Wohnungswechsel mindestens fünf Arbeitstage im voraus mitzuteilen, damit das Ablesen der Strom- und Wasserzähler korrekt erfolgen kann. Die Meldung kann entweder telefonisch, schriftlich oder per E-Mail (info@ewwag.ch) erfolgen und muss folgende Informationen enthalten:

  • Name, Vorname
  • Bisherige Adresse
  • Neue Adresse
  • Datum des Umzugs
  • Tel.-Nr. für Rückfragen

*Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert werden oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden.

Zugehörige Objekte

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