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Zusatzvertrag Baurecht Tägerhard

Nummer
2010-0202
Geschäftsart
Bericht und Antrag
Datum
9. Dezember 2010
Beschreibung
Am 17. Juni 1971 haben die Parteien einen Vertrag auf Einräumung eines selbstständigen und dauernden Baurechts von der Ortsbürgergemeinde an die Einwohnergemeinde für die Errichtung und den Betrieb des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard abgeschlossen. Dieses Baurecht wurde auf 49 Jahre, das heisst bis zum 31. Dezember 2019, eingeräumt. Der Baurechtsvertrag sieht vor, dass die Parteien sich bis Anfang 2015 über die Heimfallsentschädigung bzw. die Weiterführung des Sport- und Erholungszentrums Tägerhard entscheiden. Um bis zum Entscheid betreffend Realisierung des neuen Sport- und Erholungszentrums Tägerhard Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu haben, wurden die Verhandlungen bereits früher aufgenommen. Im Rahmen einer Mediation mit Prof. Dr. Thomas Pfisterer haben sich die Parteien auf die im vorliegenden Zusatzvertrag festgehaltenen Regelungen geeinigt.

Die Parteien sind sich hauptsächlich einig, dass es in ihrem beiderseitigen Interesse liegt, den bisherigen Vertrag aufrechtzuerhalten. Der neue Vertrag sieht vor, das Baurecht vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2069 zu verlängern. Die Einwohnergemeinde soll der Ortsbürgergemeinde neu jährlich einen Baurechtszins von Fr. 65'000.00 entrichten. Der neue, indexgebundene Baurechtszins wird erstmals per 31. Dezember 2020 zur Zahlung fällig. Der Ortsbürgergemeinde resp. deren Organe wird die Möglichkeit einberäumt, angemessen an der Ausarbeitung ihrer Vorlagen zu Benutzung, Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Sport- und Erholungsanlage Tägerhard mitzuwirken, jedoch ohne Entscheidungsrecht. Die übrigen Bestimmungen des ursprünglichen Baurechtsvertrags vom 17. Juni 1971 bleiben bestehen.

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung
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