Zustellung Steuererklärung
Ende Januar 2023 wird Ihnen die Steuererklärung für das Jahr 2022 zugestellt. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Informationen:
Fristerstreckungen:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung Fristgerecht einzureichen, so beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung unter www.ag.ch/efristerstreckung.
Mahngebühren:
Die Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:
- 1. Mahnung CHF 35.00
- 2. Mahnung CHF 50.00
EasyTax:
EasyTax kann kostenlos unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Die Steuererklärung kann ausgedruckt oder elektronisch mit sämtlichen Beilagen an das Gemeindesteueramt übermittelt werden. Es muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden.