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Zustellung Steuererklärung

20. Januar 2023

Ende Januar 2023 wird Ihnen die Steuererklärung für das Jahr 2022 zugestellt. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Informationen:

Fristerstreckungen:
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung Fristgerecht einzureichen, so beantragen Sie bitte eine Fristverlängerung unter www.ag.ch/efristerstreckung.

 

Mahngebühren:
Die Mahngebühren für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen wurden vom Regierungsrat wie folgt festgesetzt:

  • 1. Mahnung CHF 35.00
  • 2. Mahnung CHF 50.00

 

EasyTax:
EasyTax kann kostenlos unter www.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Die Steuererklärung kann ausgedruckt oder elektronisch mit sämtlichen Beilagen an das Gemeindesteueramt übermittelt werden. Es muss keine unterschriebene Quittung mehr eingereicht werden.

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