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Motion Marie-Louise Reinert vom 10. November 2011 betreffend 5430 statt 0815 - Behutsam Bauen in Wettingen - Ortsbild 1

Nummer
2011-1627
Geschäftsart
Motion
Datum
10. November 2011
Verfasser/Beteiligte
Reinert Marie Louise (Verfasser/-in)
Beschreibung
Die Gemeinde Wettingen soll die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit Bauten, Gebäudegruppen und weitere Objekte, die für das Ortsbild wichtig sind, wirksam geschützt werden. Der Gemeinderat ergreift die nötigen Massnahmen aufgrund des Kurzinventars der Kulturgüter der Gemeinde Wettingen, das der Kanton 1998 für die Gemeinden erarbeitet hat. Diese Massnahmen sollen getroffen werden, bevor die bestehende gewachsene Siedlungsstruktur im Zuge der Verdichtung und Maximierung der Bauvolumen verschwunden ist:

• Durch eine entsprechende Teilrevision der Bau- und Nutzungsordnung (BNO) soll die nötige Rechtsgrundlage geschaffen werden.
• Die im Kurzinventar beschriebenen Objekte und Gebäudegruppen sollen mit Fachleuten geprüft und die Liste überarbeitet werden.
• Die schützenswerten Objekte sollen unter den Schutz gestellt werden, wie ihn die § 28, 29 und 30 BNO formulieren.
• Diese Objekte sollen aufgenommen werden in die Liste der kommunal zu schützenden Objekte im Anhang (9) zur bestehenden Bau- und Nutzungsordnung.

Zugehörige Objekte

Name
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Datum Sitzung
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