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Verfallsanzeige Steuern 2025

8. September 2025

Verfallsanzeige Steuern 2025

Die provisorischen Steuerrechnungen für das Jahr 2025 sind per 31.10.2025 zur Zahlung fällig. Aus diesem Grund wird per 16. September 2025 an alle Steuerpflichtigen mit einem offenen Saldo eine Verfallsanzeige verschickt. Die Verfallanzeige ist keine Mahnung.

Wird die provisorische Rechnung nicht termingerecht bezahlt, wird der Verzugszins nach vollständiger Bezahlung der definitiven Steuern 2025 in Rechnung gestellt. Der Verzugszins von 5% wird ab 01.11.2025 berechnet.

Sie können die provisorische Rechnung auch anpassen lassen, wenn sich das steuerbare Einkommen seit der letzten definitiven Veranlagung verändert hat. Für Fragen betreffend Anpassung steht Ihnen das Steueramt (steueramt@wettingen.ch) gerne zur Verfügung.

Werden die provisorischen Steuern 2025 nicht bis zum 31. Oktober 2025 beglichen, wird im November eine Mahnung versandt. Diese ist gebührenpflichtig, es werden Fr. 35.00 belastet. Sollte eine Begleichung der provisorischen Steuern bis zum Fälligkeitsdatum nicht möglich sein, bitten wir Sie, sich bei der Finanzverwaltung (finanzverwaltung@wettingen.ch) zu melden.

 

Onlinezugriff auf Ihr Steuerkonto

In Ihrem Steuerkonto haben Sie jederzeit Überblick über Ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr über das Smart Service Portal. Die Anleitung unter folgendem QR-Code zeigt Schritt für Schritt wie die Anmeldung erfolgen muss und präsentiert die Funktionalitäten des Steuerkontos. Weitere detaillierte Informationen finden Sie mit folgendem QR-Code auf der Homepage des Kantons Aargau.

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