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Aufbruchbewilligung kommunal

Informationen Aufbruchmeldung:

Für Aufbrüche auf öffentlichen Grund ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Diese ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mit dem Formular Aufbruchmeldung zusammen mit einem Übersichtsplan der Aufbruchstelle elektronisch an aufbruchgesuch@wettingen.ch einzureichen.

Aufbrüche auf der Alb. Zwyssig Strasse, Landstrasse und Schwimmbadstrasse befinden sich auf Kantonsstrassen. Dafür ist ein Gesuch beim zuständigen Unterhaltskreis II, Brackrütistrasse 5, 5210 Windisch einzuholen.

Für Aufbrüche auf Privatem Grund ist die Einwilligung des jeweiligen Grundeigentümers notwendig.

Nach Prüfung des Gesuches erhalten sie eine Aufbruchbewilligung. Die Bewilligung ist Gebührenpflichtig und wird gemäss Gebührentarif der Gemeinde Wettingen in Rechnung gestellt.

Die Instandstellung des Aufbruches hat nach dem Technischen Ausführungsbestimmungen der Gemeinde Wettingen zu erfolgen

Informationen

Datum
18. August 2023

Dokumente

Name
Signalisation_Baustellen.pdf (PDF, 57.58 kB) Download 0 Signalisation_Baustellen.pdf
Technische_Ausführungsbestimmungen.pdf (PDF, 93.01 kB) Download 1 Technische_Ausführungsbestimmungen.pdf
Aufbruchmeldung_Formular (PDF, 223.46 kB) Download 2 Aufbruchmeldung_Formular
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