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Sperrgut

Grundsätzlich können sperrige Einzelstücke der einmal wöchentlich stattfindenden Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Die Entsorgung ist kostenpflichtig und wird mit Sperrgutmarken abgegolten. Mit einer Sperrgutmarke können Einzelstücke oder Bündel mit max. 0.3 m3 (120 cm x 50 cm x 50 cm) und max. 25 kg entsorgt werden. Für grössere und oder schwerere Einzelstücke steht der Entsorgungsplatz Untere Geisswies zur Verfügung. Eine separate Sperrgutabfuhr wird nicht durchgeführt.

Kontakt

Obrist Transport + Recycling AG, Neuenhof
info@obrist-transporte.ch

Abfallarten

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