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Versorgung

Erdwärmenutzung

Für die umweltfreundliche Nutzung der Erdwärme mittels Erdwärmesonde ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Auf der Webseite des Kantons ErdwärmenutzungExterner Link wird in einem …

Für die umweltfreundliche Nutzung der Erdwärme mittels Erdwärmesonde ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Auf der Webseite des Kantons ErdwärmenutzungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erhalten Sie umfassende Informationen sowie die Möglichkeit der Online-Gesuchstellung.

Weiter zeigt Ihnen die EignungskarteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auf, an welchen Standorten eine Nutzung mit Erdwärmesonden realisierbar ist. Das ausgefüllte Gesuch ist der Bau- und Planungsabteilung in 1-facher Ausfertigung einzureichen, welche dann für die Weiterleitung zur Prüfung und Bewilligungserteilung an die kantonale Fachstelle, Abteilung für UmweltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. besorgt sein wird. Bei Unklarheiten stehen wir gerne beratend zur Verfügung.

Mobilfunkantennen

Aufgrund von widersprüchlichen Informationen herrscht bei der Bevölkerung eine grosse Unsicherheit über die Schädlichkeit und Gefahr, die von Mobilfunkantennen ausgeht. Es besteht daher …

Aufgrund von widersprüchlichen Informationen herrscht bei der Bevölkerung eine grosse Unsicherheit über die Schädlichkeit und Gefahr, die von Mobilfunkantennen ausgeht. Es besteht daher ein be­rechtigtes Interesse zu erfahren, wo in der Gemeinde solche Antennen in Betrieb sind. Die zu diesem Zweck erstellte Übersichtskarte zeigt alle bis heute bewilligten bzw. erstellten sowie auch die zur Be­willigung eingereichten Antennen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Oktober 2002 der Kanton für die Beurteilung der Mobilfunkantennen zuständig ist. Falls die Prüfung der kantonalen Amtsstelle ergibt, dass die Vorschriften der NIS-VerordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingehalten sind, muss der Gemeinderat die Baubewilli­gung erteilen. Falls neue Richtlinien von Bund und/oder Kanton vorliegen, wird der Gemeinderat umgehend die Kompatibilität der Baubewilligung an die Mobilfunkbetreiber überprüfen lassen und all­fällig daraus ab­zulei­tende Massnahmen ergreifen. Eine Übersicht mit Standorte von Sendeanlagen ist auf der Seite des BAKOMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ersichtlich.

Mehr Informationen zum Thema Elektrosmog und Nichtionisierende Strahlung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.erhalten Sie auf dieser Seite. Des weiteren steht Ihnen als zusätzliche Information ein BundgesgerichtsurteilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. betreffend Mobilfunkantenne zur Verfügung.

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