Veranstaltungsbewilligung
Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sind bewilligungspflichtig. Dem Gemeindebüro ist ein schriftliches Gesuch mittels Formular einzureichen. Bei grösseren Veranstaltungen (ab zirka 500 Personen oder gemäss Beurteilung Gemeindebüro) sind detaillierte Veranstaltungskonzepte zwingend notwendig.
Für Veranstaltungen im Wald ist die schriftliche Zustimmung des Waldeigentümers vorausgesetzt. Ausgenommen der Waldhüttenmiete.
Gesuch Benützung öffentlicher Grund
Über diesen Dienst können Gesuche für die Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund gestellt werden.
Gesuch für einen Einzelanlass einreichen
HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. können Sie über das Smart Service Portal das Gesuch für einen Einzelanlass einreichen.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Forstbetrieb | 056 437 74 90 | moritz.fischer@wettingen.ch |
| Gemeindebüro | 056 437 71 11 | gemeindebuero@wettingen.ch |

