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Corona-Virus - Kehrichtentsorgung - Empfehlungen Bund - Update

15. April 2020

Empfehlungen des Bundes für die Kehrichtentsorgung in ausserordentlicher Lage wegen Corona-Virus                                           

Das BAFU erachtet die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage als unbedingt notwendig, weil auch die Entsorgung von Abfällen zur Grundversorgung der Bevölkerung zählt.

Unter der Einhaltung der nachfolgenden Empfehlungen für die Bevölkerung und insbesondere unter Beachtung von hygienischen und infektionspräventiven Gesichtspunkten des Arbeitnehmer/ innenschutzes für die Mitarbeitenden kann die Abfallentsorgung aufrechterhalten und das damit verbundene Risiko einer Corona-Übertragung minimiert werden.

a) Kommunale Kehrichtsammlung

  • Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
  • Diese Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in den Ab-fallsack im Kehrichtkübel gegeben. Es soll vermieden werden, dass Abfallsäcke offen herumstehen.
  • Volle Abfallsäcke werden anschliessend wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
  • Die Abfalltrennung in Privathaushalten ist wie anhin weiterzubetreiben.
  • Ausnahme: In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll die Abfalltrennung ebenfalls weitergeführt werden. Die se-parat gesammelten Abfälle dürfen aber nicht von unter Quarantäne stehenden Personen in die Sammelstellen gebracht, sondern sollen zuhause gelagert wer-den, sofern es die Platzverhältnisse erlauben. Wo dies nicht möglich ist, kann auf die Abfalltrennung verzichtet und alle Haushaltabfälle (auch Grüngut) mit dem Kehricht entsorgt werden.

b) Kommunale Sammelstellen

  • Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
  • Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

Wir bitten die Bevölkerung die vom Bund erlassenen Empfehlungen weiterhin einzuhalten und danken für Ihr verantwortungsvolles Handeln während dieser ausserordentlichen Gefahrenlage.

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