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Alimentenbevorschussung-Gesuch

Die Wohnsitzgemeinde kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (Grenzbeträge) geschuldete Unterhaltsbeiträge (Alimente) für Kinder bevorschussen. Das Gesuch muss der bezugsberechtigte Elternteil beantragen.

Das Gesuch um Alimentenbevorschussung muss ausgefüllt und unterschrieben und zusammen mit folgenden Unterlagen eingereicht werden:

  • Rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel: Trennungsurteil, Scheidungsurteil, Verfügung etc. oder Unterhaltsvertrag einer Vormundschaftsbehörde
  • Einkommenssituation: neueste (aktuelle) Lohnabrechungen der Antragsstellerin/des Antragstellers, allenfalls der Ehegattin/des Ehegatten und der im gleichen Haushalt lebenden mündigen und unmündigen Kinder mit Einkommen
  • Allfällige Renten des Antragstellers/der Antragstellerin, seines/ihres Ehegatten und der Kinder (IV-Rente, Ergänzungsleistung EL, SUVA-Rente, Unfall-Rente, Pensionskassen-Rente, Witwen-/Witwerrente, etc.), Unfall- oder Kranken-Taggelder: letzte gültige Verfügung oder Berechnung
  • Abrechnungen/Ausweis über sonstige Einkommen: Nebenerwerb (z.B. Hauswart, Heimarbeit, Kinderhüten, Kleider/Wäsche bügeln etc.) oder Einnahmen aus Untermieten oder Haushaltsführung
  • Aktuelle Krankenkassen-Prämienausweise der ganzen Familie
  • Unterlagen über allfällige Krankenkassen-Prämienverbilligung für das aktuelle Jahr
  • Aktuelle Steuerveranlagung mit Detailangaben (auf dem Steueramt erhältlich) für die Berechnung des aktuellen Reinvermögens (Vermögenserklärung) entsprechend S. 4 der Steuererklärung
  • Kontoauszug oder Saldobescheinigung aller Ihrer Bank- und Postkonten per Ende des letzten Monats
  • Bei Kindern über 16 Jahren: Kopie des Lehrvertrages oder Bestätigung der besuchten Schule
  • Nachweis, dass der unterhaltspflichtige Schuldner die Alimente nicht, nicht genau, unregelmässig oder zu spät zahlt
  • Angaben über den/die erlernten Beruf/Berufe der/des Antragstellerin/Antrag¬stellers und über den letztausgeübten Beruf
  • Angaben über Lebenssituation: allein erziehend, verheiratet, wieder verheiratet, mit Partner/in zusammenlebend (Konkubinat, bzw. eheähnliche Beziehung), oder in Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebend (WG, bei Eltern, mit Schwester/ Mutter/Freundin etc.)
  • Wenn Sie in eheähnlicher Beziehung, bzw. Konkubinat, leben, benötigen wir ebenso die obenaufgeführten Unterlagen und Angaben Ihres/Ihrer Partners/Partnerin.

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