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Gestaltungsplan Klosterbrühl

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
29. November 2017
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Metron AG, Brugg

Dokumente

Name
pln_gp_kloster_171129.pdf (PDF, 1.27 MB) Download 0 pln_gp_kloster_171129.pdf
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