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Grünabfälle

Die Kompostierung oder Vergärung der biogenen Abfälle weist gegenüber der Verbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) deutliche ökologische Vorteile auf. Gesetzliche Vorgaben zwingen denn auch die Gemeinden kompostierbare Abfälle separat zu sammeln und entsprechend umweltschonend zu verarbeiten. In der Schweiz fallen jährlich rund 1.3 Millionen Tonnen organische Abfälle an (Schätzung). Rund die Hälfte dieses Materials wird in den 300 Kompostier- und Vergärungsanlagen mit mehr als 100 Jahrestonnen Kapazität verarbeitet. Privat im eigenen Garten und auf Quartierkompostplätzen dürften weitere 300'000 Tonnen verwertet werden.

Die Gemeinde Wettingen hat sich für die Vergärung entschieden, da im Vergleich zu den konventionellen Verfahren wie Deponieren, Kompostieren oder Verbrennen eine Vielzahl von Vorteilen auszumachen sind. So entstehen als Endprodukt nicht nur Kompost sondern auch CO2-neutraler Treibstoff, Gas, Strom und Wärme. Die Axpo Biomasse, Otelfingen hat im 2022 von der Gemeinden Wettingen 1'887 Tonnen Grünabfall zu verarbeiten. Gegenüber dem Vorjahr ein markanter Rückgang von 252 Tonnen. Der Rückgang ist vorwiegend dem langen und trockenen Sommer, teilweise noch Herbst begründet. Pro Einwohner wird demzufolge eine Pro-Kopf-Menge von  88. 5 kg der Wiederverwertung zugeführt.

Auf den wöchentlichen Sammelrhythmus wird während den Wintermonaten zwischen Dezember bis Februar verzichtet. Die Grünabfuhr findet jeweils nur jede 2. Woche statt. Die während dieser Zeit in geringeren Mengen anfallende Grüngutmenge und die in der Regel kalte Jahreszeit, erlauben problemlos einen 2-Wochen-Rythmus. Der Sammeltag "Mittwoch" bleibt gleich. An folgenden Tagen findet somit keine Grünabfuhr statt:

Jahr Tag Januar Februar Dezember
2024 Mittwoch 10. / 24. 07. / 21. 11. / 25

Die Ausfalldaten sind auch auf der Jahresvignette aufgedruckt. Während der Vegetationszeit, ab 28. Februar 2024 bis 4. Dezember 2024 findet die Grünabfuhr wie gewohnt jeden Mittwoch statt.

Die Grünabfuhr ist kostenpflichtig. Jahresvignetten und Grüngutmarken können bequem Online bestellt oder im Rathaus an den Schaltern des Gemeindebüros und der Einwohnerdienste bezogen werden. Der Verkauf von Gebührenmarken im Laden der Energie Wettingen AG, Landstrasse 89 wird nicht mehr angeboten.

Bitte beachten Sie, dass die Jahresvignette jeweils bis Ende Januar bezogen und auf dem Container sichtbar angebracht werden muss. Container mit fehlender oder abgelaufener Jahresvignette werden von den Entsorgungsdiensten nicht entleert. Folgende Gebühren inkl. MwSt. werden erhoben:

Jahresvignetten für Grüncontainer

120/140 Liter Jahresgebühr Fr. 60.00
240 Liter Jahresgebühr Fr. 100.00
360 Liter Jahresgebühr Fr. 130.00
660 Liter Jahresgebühr Fr. 200.00
800 Liter Jahresgebühr Fr. 230.00

Einzelleerungen

Strauchschnitt, Bündel 1 Grüngutmarke Fr. 5.00
Kleingebinde (Harrasse, Zeine, Kessel) unter 120 Liter 1 Grüngutmarke Fr. 5.00
120 / 140 Liter 1 Grüngutmarke Fr. 5.00
240 Liter 2 Grüngutmarken Fr. 10.00
360 Liter 3 Grüngutmarken Fr. 15.00
660 Liter 5 Grüngutmarken Fr. 25.00
800 Liter 7 Grüngutmarken Fr. 35.00

 

Tipps

Die Bereitstellung des Grüngutes hat grundsätzlich in Normgebinden (Grüncontainer) zu erfolgen. In Ausnahmefällen werden Kleinbehältnisse wie Zeinen, Kübel, Harrasse etc. geleert sofern diese mit einer Grüngutmarke versehen sind.

Baum-, Sträucher- und Heckenschnitt sind gebündelt (max. 1.50 m lang und 15 kg schwer) bereitzustellen und mit einer Gebührenmarke für Einzelleerung zu versehen. Für grössere Mengen Sträucherschnitt kann der gemeindeeigene, kostenpflichtige Häckseldienst angefordert werden.

Wir empfehlen die Anschaffung eines Grüncontainer- Normgebindes mit Jahresvignette.

Wichtig

Nicht angenommen werden Tontöpfe, Wurzelstöcke, Steine und dergleichen.
Speiseresten in kompostierbaren Beuteln (Compo-Bag) sind zugelassen.

Gebühren

gebührenpflichtig

Produkte

Abdeckreisig; Abfälle, organisch; Äste; Balkonpflanzen; Baumschnitt; Blumen; Blumenerde; Blumenstrauss ohne Bindedraht und Fremdstoffe; Christbaum; Dachbegrünung; Eierschalen; Erde; Fallobst; Fassadenbegrünung; Filter (Kaffee); Gartenabfälle; Gartenabraum; Gemüserüstabfälle; Grasschnitt; Grünschnitt; Haare; Hobelspäne unbehandeltes Holz; Humus mit Planzenresten; Häckselgut; Jät; Kaffee; Kaffeefilter; Kaffeesatz; Kartoffelschalen; Käsereste; Käserinde; Kleintiermist von Pflanzenfressern; Kräuter; Laub; Obstabfälle; Orangenschalen; Organische Abfälle; Pflanzenabfälle; Pflanzenreste; Rasenschnitt; Reisig; Rüstabfälle; Schalen von Früchten; Schlamm, organisch; Schnittblumen; Speiseresten in speziellen, kompostierbaren Beuteln, Staudenschnitt; Strauchschnitt; Strauss ohne Bindedraht und Fremdstoffe; Tee; Teebeutel; Teefilter; Topfpflanzen; Unkraut; Weihnachtsbaum; Wildkräuter; Zitronenschalen; Zweige

 

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