Unter Sperrgut wird brennbarer Hausrat, wie Möbel, Sofas, Polstergruppen etc. verstanden, der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann. In der Gemeinde Wettingen findet keine Separatsammlung statt. Sperrgut als Einzelstück oder Bündel max. 0.3 m3 (120 cm x 50 cm x 50 cm) und max. 25 kg versehen mit einer Sperrgutmarke, kann der normalen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden. Für die Entsorgung von grösseren Einzelstücken steht jeweils Samstag von 09.00 bis 14.00 Uhr der Entsorgungsplatz Untere Geisswies zur Verfügung.