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Medienmitteilung Spezialzone Berg

21. August 2023
Im Gebiet «Berg» soll eine Spezialzone nach Art. 18 Raumplanungsgesetz für Aktivitäten der tiergestützten therapeutischen Intervention mit zugehöriger Tierhaltung geschaffen werden.

Dafür sollen eine Fläche von 4‘460 m2 von der Landwirtschaftszone in eine neu zu schaffende Spezialzone «Berg» umgezont und in diesem Bereich die überlagernde Landschaftsschutzzone aufgehoben werden. Dies bedingt eine Teiländerung der Nutzungsplanung Kulturland, da es sich um Zonen ausserhalb Baugebiet handelt. Der Therapiebetrieb der Stiftung «Begegnung mit Tieren» soll dadurch langfristig und den Anforderungen entsprechend nachhaltig weitergeführt werden können.

Die Familie Sozzi führt seit dem Erwerb des Hofs im Jahre 1984 den Landwirtschaftsbetrieb an der Bergstrasse in Wettingen. Parallel zur Bewirtschaftung von rund 8 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche und der Hoftierhaltung wurden durch die Betriebsleiterin vermehrt Angebote im Bereich der tiergestützten Intervention angeboten. Aus diesem Betriebszweig hat sich ein regional bedeutsamer Therapiebetrieb insbesondere im Bereich der pferdegestützten Therapie entwickelt, der sozial benachteiligten, psychisch kranken oder beeinträchtigten Menschen in hohem Masse Entwicklungsunterstützung bietet.

Zur Weiterführung des Therapiebetriebs wurde am 26. November 2013 die «Stiftung Begegnung mit Tieren» gegründet. Der Landwirtschaftsbetrieb wird inzwischen durch die nächste Generation der Familie Sozzi weitergeführt (Übergabe per 1. Januar 2019).

Die bestehenden Bauten und Anlagen sowie die Platzverhältnisse reichen für die parallele und nachhaltige Weiterführung von Landwirtschafts- und Therapiebetrieb nicht aus. Die Stiftung «Begegnung mit Tieren» beantragte deshalb, im Gebiet «Berg» eine Teiländerung der Nutzungsplanung Kulturland durchzuführen.

Die Abteilung Raumentwicklung des kantonalen Departements Bau, Verkehr und Umwelt hatte die Teiländerung Nutzungsplanung «Berg» geprüft. In der öffentlichen Mitwirkung sind neun Eingaben eingereicht worden. In der danach erfolgten öffentlichen Auflage sind vier Einwendungen eingegangen. Gestützt darauf wurden Änderungen am Planungsentwurf vorgenommen.

Mit der Ausscheidung einer Spezialzone werden die Grundeigentümer verpflichtet, die planungsbedingten Vorteile finanziell und durch landschaftsschützerische Ersatzmassnahmen auszugleichen.

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