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Teiländerung Nutzungsplanung Zone "Klosterhalbinsel"

10. Oktober 2019
Teiländerung Nutzungsplanung
  • Zone "Klosterhalbinsel" (§ 11 Bau- und Nutzungsordnung BNO)

Die Teiländerung der Nutzungsplanung betreffen insbesondere die folgenden Punkte:

  • Stellt qualitative Anforderungen an Bauten, Anlagen und Freiräume sicher.
  • Ausscheidung eines Gewässerraums als verbindlicher Auftrag aus der übergeordneten Gesetzgebung.
  • Unterschutzstellung dreier Kulturobjekte (Brunnen und Wegkreuz), im Sinne der Nachführung von historisch schützenswerten Denkmäler mit kommunaler Bedeutung.


Öffentliche Mitwirkung gemäss § 3 Baugesetz

Gestützt auf §3 BauG liegen die Entwürfe zur öffentlichen Mitwirkung von Montag, 14. Oktober bis Dienstag, 12. November 2019 auf.

Direktbetroffene wie auch alle interessierten Kreise haben die Gelegenheit, sich während der Mitwirkungsfrist zum Entwurf zu äussern.

Mitwirkungseingaben sind per Email an entwicklungsplanung@wettingen.ch oder schriftlich an den Gemeinderat Wettingen, "Klosterhalbinsel", Alberich Zwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen, einzureichen, und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Dossier, Stand öffentliche Mitwirkung

Teiländerung Bauzonenplan
Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung
Planungsbericht Nutzungsplanung
Masterplan Klosterhalbinsel (2013)
Kantonaler Vorprüfungsbericht Nutzungsplanung

Alle Unterlagen können auch von Montag bis Freitag, jeweils von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr (montags bis 18.30 Uhr), im Rathaus, Bau- und Planungsabteilung (3. Stock), Alb. Zwyssig-Strasse 76, 5430 Wettingen, eingesehen werden.

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