Gemeinderat tritt an die Stelle der Schulpflege
Dieser hat auf Basis des neuen Schulgesetzes die Möglichkeit, gewisse Aufgaben an einzelne Mitglieder des Gemeinderats oder an die Schulleitung zu delegieren.
Der Gemeinderat hat eine Arbeitsgruppe unter Einbezug der Schule und der Schulpflege für die Erarbeitung der neuen Führungsstruktur betraut. Diese hat sich auf die Vorgaben des Kan-tons abgestützt und sich mit anderen Gemeinden ausgetauscht.
Die neue Führungsstruktur enthält folgende Kernelemente:
- Auf die Schaffung einer ständigen Schulkommission wird verzichtet. Der Gemeinderat delegiert die delegierbaren Entscheide an die Geschäfts und Schulleitung. Die freiwerdenden Mittel aus der Schulpflegentschädigung sollen für die Schaffung einer Stabstelle Bildung, welche der Geschäftsleitung unterstellt ist, verwendet werden.
- Damit soll die vom Gesetzgeber gewünschte Professionalisierung der Volkschule erreicht werden. Weiter werden die Entscheidungswege sowie die Prozesse verkürzt, was im Bereich der operativen Führung zu einer Effizienzsteigerung führen soll.
- Die Qualität der Volkschule hängt neben engagiertem und kompetentem Lehrpersonal besonders von einer guten Schul und Unterrichtsentwicklung ab. Mit einer Stabstelle kann besonders diesem Sachverhalt besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden.
- Beantragt wird eine Stelle von 80 %. Ein Teil dieses Pensums kann aus den Schulleitungspensen finanziert werden.

