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Projektkredit für Gluri Suter Huus

21. Februar 2011
Der Gemeinderat Wettingen beantragt dem Einwohnerrat Wettingen einen Kredit von Fr. 12'000.00 für die Erarbeitung eines Projektkredites für die baulichen Anpassungen zur zukünftigen Nutzung des Gluri Suter Huuses.

Die Angaben zum Baujahr des sogenannten "Gluri Suter Huuses" schwanken zwischen 1716 und 1777. Die Kantonale Denkmalpflege hat im Jahr 1963 beantragt, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Die Würdigung der wertvollen Bauweise durch die Denkmalpflege hat den Gemeinde Wettingen dazu bewogen, die Liegenschaft im Jahr 1965 zu erwerben.

Die Liegenschaft wurde in den Jahren 1971 und 1972 umgebaut. Gegenüber dem 1971 bewilligten Projekt wurden beim Umbau einige Änderungen vorgenommen: Sowohl aus dem geplanten Saal, als auch dem vorgesehenem Heimatmuseum sind Galerieräume entstanden. Auch der geplante Jugendkeller wurde an einem anderen Ort eingerichtet.

Im Konzept des Gemeinderates für das Gluri Suter Huus wird die unveränderte Nutzung der Liegenschaft als Doppel-Kindergarten, Galerie und Figurentheater für die nächsten 15 Jahre definiert.

Die weitere Nutzung des Gluri Suter Huuses bedingt bauliche Anpassungen. Mit dem Kredit über Fr. 12'000.00 soll ein Projektkredit erarbeitet werden, welcher die baulichen Anpassungen aufzeigt, unter Berücksichtigung der eingebrachten Nutzungen und Notwendigkeiten der drei Nutzer des Gluri Suter Huuses - Schule mit Doppel-Kindergarten, die Galerie und das Figurentheater.
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