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Rechtsvorschlag beseitigen

Ein Schuldner hat Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhoben.

Damit kann der Gläubiger das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist nicht das Betreibungsamt zuständig, sondern ein zivilrechtliches Verfahren nötig.

Welches Verfahren eingeschlagen werden muss, hängt von der Art der Forderung ab:

Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung? Dann kann der Gläubiger beim Bezirksgericht Baden (sofern der Schuldner in Wettingen wohnt) die Aufhebung des Rechtsvorschlages (Rechtsöffnung) beantragen.

In allen übrigen Fällen kann der Gläubiger eine Forderungsklage (Zivilklage) beim Friedensrichteramt am Wohnsitz des Schuldners einreichen.

Adressen:
Bezirksgericht Baden
Mellingerstrasse 2a
5400 Baden

Telefon 056 200 13 13
Telefax 056 200 13 14

Friedensrichteramt Kreis IV (Wettingen)
Landstrasse 89
Postfach 2088
5430 Wettingen 2

Telefon 056 437 08 25

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