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Kindes- und Erwachsenenschutz

Prinzipiell ist jede erwachsene Person für sich selbst und Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Es gibt Situationen in welchen erwachsene Personen und Eltern diese Verantwortung nicht mehr oder nicht mehr vollständig wahrnehmen können. Zum Schutz dieser betroffenen Erwachsenen und Kinder greift hier die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein. Liegt bei Erwachsenen eine Hilfs- und Schutzbedürftigkeit vor oder ist bei einem Kind das Kindeswohl gefährdet, so überprüft die KESB in einem Abklärungsverfahren , ob zum Schutz und Wohl des betroffenen Erwachsenen oder Kindes Massnahmen nötig sind und ordnet diese gegebenenfalls an. Eine Massnahme ist die Errichtung einer Beistandschaft.

Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutzdienst (KESD) der Sozialen Dienste Wettingen führt im Auftrag der KESB verschiedene Aufgaben aus. Für die notwendigen Untersuchungen im Abklärungsverfahren arbeitet die KESB auch mit dem KESD zusammen. Des Weiteren führt der KESD Beistandschaften für Kinder und Erwachsene. Je nach angeordneter Massnahme hat ein Beistand unterschiedliche Aufgaben.

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