An der Gemeindeversammlung vom 12. März 1872 wurde beschlossen, 'dass von den Fr. 50.-, welche für die Examenessen bestimmt sind, nur Fr. 30.- hierfür verwendet werden dürfen, die übrigen Fr. 20.- sollen aber zum Ankauf von Büchern in die hiesige Schuljugendbibliothek verbraucht werden'.