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Gestaltungsplan Dorf

Gebiete die sich speziell zur Verdichtung eignen oder für die besondere Probleme gelöst werden müssen, sind im Bauzonenplan bezeichnet und mit einer Sondernutzungsplan-Pflicht belegt. Diese im Bauzonenplan speziell bezeichneten Flächen dürfen nur überbaut werden, wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.

Informationen

Datum
11. Juli 2001
Herausgeber/-in
Gemeinde Wettingen
Autor/-in
Planpartner AG, Zürich

Dokumente

Name
GP_Dorf_1000.pdf (PDF, 879.24 kB) Download 0 GP_Dorf_1000.pdf
SNV_GP-Dorf.pdf (PDF, 479.01 kB) Download 1 SNV_GP-Dorf.pdf
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