Aufbruchbewilligung kommunal
Informationen Aufbruchmeldung:
Für Aufbrüche auf öffentlichem Grund ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich. Diese ist mindestens 14 Tage vor Baubeginn schriftlich mit dem Formular Aufbruchmeldung zusammen mit einem Übersichtsplan der Aufbruchstelle elektronisch an aufbruchgesuch@wettingen.ch einzureichen.
Aufbrüche auf der Alberich Zwyssig-Strasse, Landstrasse und Schwimmbadstrasse befinden sich auf Kantonsstrassen. Dafür ist ein Gesuch beim zuständigen Unterhaltskreis II, Brackrütistrasse 5, 5210 Windisch einzuholen.
Für Aufbrüche auf privatem Grund ist die Einwilligung des jeweiligen Grundeigentümers notwendig.
Nach Prüfung des Gesuches erhalten Sie eine Aufbruchbewilligung. Die Bewilligung ist gebührenpflichtig und wird gemäss Gebührentarif der Gemeinde Wettingen in Rechnung gestellt.
Die Instandstellung des Aufbruches hat nach den Technischen Ausführungsbestimmungen der Gemeinde Wettingen zu erfolgen.
Informationen
- Datum
- 18. August 2023
Dokumente
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Signalisation_Baustellen.pdf (PDF, 57.58 kB) | Download | 0 | Signalisation_Baustellen.pdf |
Technische_Ausführungsbestimmungen.pdf (PDF, 93.01 kB) | Download | 1 | Technische_Ausführungsbestimmungen.pdf |
Aufbruchmeldung_Formular (PDF, 223.46 kB) | Download | 2 | Aufbruchmeldung_Formular |