Allgemeine Nutzungsplanung (ANUP), Revision
Die allgemeinen Nutzungspläne sind das zentrale kommunale Instrument der Raumentwicklung. Die Nutzungsplanung ermöglicht es, die im räumlichen Entwicklungsleitbild (REL) erarbeiteten Entwicklungsziele umzusetzen und durch geeignete Massnahmen grundeigentümerverbindlich festzulegen.
Die allgemeine Nutzungsplanung besteht aus folgenden Elementen:
- Der Bauzonenplan und der Kulturlandplan zeigen parzellenscharf zu welcher Zone ein bestimmtes Grundstück gehört.
- Die Bau und Nutzungsordnung (BNO) definiert die zulässige Nutzung und Überbauung jeder Zone.
Diese Bestandteile werden gesamthaft überprüft und an die zukünftigen Herausforderungen angepasst. Das REL bildet dafür, zusammen mit dem kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV), die Grundlagen.
Die Nutzungspläne müssen mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften wie zum Beispiel Vorgaben des Baugesetzes und die Beschlüsse des kantonalen Richtplans übereinstimmen. Dabei ist insbesondere auf eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen zu achten.
Der Beschluss der ANUP durch den Einwohnerrat wird bis 2024 angestrebt. Danach erfolgt die Genehmigung durch den Kanton.
Aktuell werden die Entwürfe für die Revision der allgemeinen Nutzungsplanung erarbeitet.
Die Bevölkerung wird während dieses Prozesses periodisch informiert.
Am 1. September 2022 fand die Dialog-Veranstaltung «Hitzeangepasste und begegnungsfreundliche Siedlungs- und Freiraumentwicklung – wie gelingt das in Wettingen?» statt. Eine weitere Veranstaltung ist in der ersten Hälfte des Jahres 2023 geplant.
Aktueller Stand, nächste Schritte:
- Erarbeitung ANUP Entwurf: Gemeinderat und Bauverwaltung erarbeiten die Entwürfe der ANUP; die Planungskommission berät sie.