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Rechtsauskunft

Gemäss aargauischer Kantonsverfassung bestehen unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen. Dabei handelt es sich um Informationseinrichtungen für alle Personen. Die Rechtsauskunftsstellen dürfen auch von nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnhaften Personen besucht werden.

Mit diesem Instrument soll dem Rechtsuchenden die Kenntnis und die zureichende Verfolgung seiner Rechtsposition erleichtert werden. Die Rechtsauskunftsstellen führen keine Prozesse und sind keine Konkurrenzeinrichtung gegenüber Rechtsanwälten. Sie werden betreut durch den Aargauischen Anwaltsverband.

Die Rechtsauskunft findet statt jeweils am Donnerstag von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Entsprechend ist ein Anwalt oder eine Anwältin für die Rechtsberatung im Rathaus anwesend. Verantwortlich für die Durchführung ist der Aargauische Anwaltsverband. 

Die Auskünfte sind kostenlos und benötigen keine Voranmeldung.

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