Mahngebühren Steuererklärungen
Gemäss Beschluss vom 21. November 2017 des Grossen Rates werden ab dem Kalenderjahr 2019 Mahngebühren erhoben. Die Gebühren werden nur für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen erhoben. Für Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.
Gebührentarif:
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
Steuererklärung Fristverlängerungsgesuch
Wir sind Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Steuererklärung jeweils fristgerecht einreichen. Sie erleichtern uns die Arbeit und erfahren schneller, wieviel Ihre Steuerbelastung beträgt.
Sofern Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung nicht einhalten können, beantragen Sie bitte eine Verlängerung über den folgenden Link:
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steueramt | 056 437 71 20 | steueramt@wettingen.ch |