Mobilfunkantennen
Aufgrund von widersprüchlichen Informationen herrscht bei der Bevölkerung eine grosse Unsicherheit über die Schädlichkeit und Gefahr, die von Mobilfunkantennen ausgeht. Es besteht daher ein berechtigtes Interesse zu erfahren, wo in der Gemeinde solche Antennen in Betrieb sind. Die zu diesem Zweck erstellte Übersichtskarte zeigt alle bis heute bewilligten bzw. erstellten sowie auch die zur Bewilligung eingereichten Antennen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Oktober 2002 der Kanton für die Beurteilung der Mobilfunkantennen zuständig ist. Falls die Prüfung der kantonalen Amtsstelle ergibt, dass die Vorschriften der NIS-VerordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingehalten sind, muss der Gemeinderat die Baubewilligung erteilen. Falls neue Richtlinien von Bund und/oder Kanton vorliegen, wird der Gemeinderat umgehend die Kompatibilität der Baubewilligung an die Mobilfunkbetreiber überprüfen lassen und allfällig daraus abzuleitende Massnahmen ergreifen. Eine Übersicht mit Standorte von Sendeanlagen ist auf der Seite des BAKOMExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ersichtlich.
Mehr Informationen zum Thema Elektrosmog und Nichtionisierende Strahlung Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.erhalten Sie auf dieser Seite. Des weiteren steht Ihnen als zusätzliche Information ein BundgesgerichtsurteilExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. betreffend Mobilfunkantenne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Betrieb Liegenschaften | 056 437 73 00 | bauverwaltung@wettingen.ch |
| Name |
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| Versorgung |

